
An der Rechnung selbst ändert sich wenig.
Neu ist das Format, in dem sie verschickt und empfangen wird.
Nach dem Catering für die Firmenfeier ist die Rechnung schnell geschrieben,
nur kann das Programm sie vielleicht noch gar nicht als E-Rechnung verschicken.
Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Schickt der Getränkelieferant eine, muss sie im Büro ankommen.
Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz verschicken Rechnungen über 250 € an Firmenkunden als E-Rechnung,
etwa fürs Catering.
Dann gilt dasselbe für alle Betriebe außer Kleinunternehmern.
Die Kasse rechnet jeden Abend auf den Cent genau ab.
Ob sie auch eine E-Rechnung kann, steht auf keinem Bon.
Zuerst sehen wir deshalb in Kasse und Rechnungsprogramm nach, weil dort die Rechnungen an Firmenkunden entstehen. Für die E-Rechnungen, die ankommen, richten wir Empfang und Ablage ein. So findet das Büro die Rechnung vom Lieferanten wieder, statt sie im Postfach zu suchen.
Steuerliche Fragen gehen an den Steuerberater, technische an den Softwareanbieter. Beide bekommen von uns gesammelt, was sie für ihre Antwort brauchen.
Was entschieden werden muss, entscheiden Sie. Die Laufarbeit dazwischen liegt bei uns.
Steht die E-Rechnung bei Ihnen noch ganz unten auf der Liste?
Wir holen sie nach oben und bleiben dran,
bis die erste E-Rechnung sauber rausgeht.